Gesetze

Die Weiterbildung als "vierte Säule" der Bildungslandschaft in NRW ist - wie sollte es anders sein - durch Landesgesetze geregelt.

Den aktuellen Stand finden Sie in den beiden Links in der rechten Spalte:
1. Weiterbildungsgesetz NRW
2. Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (Bildungsurlaub)

In NRW haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
Auszubildende, Beamte und Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten haben keinen Anspruch.
Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten im Betrieb.
Er kann für politische oder berufliche Bildung genommen werden.
Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vorher zu informieren.
Bei Fragen zum Verfahren und der Suche nach Angeboten helfen wir gerne weiter.
Zudem finden Sie Links zu Angeboten Bildungsurlaub in unserer Linkliste.