Kreissynode
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Die Kreissynode
Die Leitung eines Kirchenkreises liegt bei der Kreissynode. In ihr sind alle Gemeinden des Kirchenkreises vertreten. Die Gemeinden entsenden je nach Größe eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in die Kreissynode, Pfarrstelleninhaber/innen sind geborene Mitglieder der Synode. Der Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten an der Spitze leitet die Synode, zu der noch eine Reihe von berufenen Mitgliedern sozusagen als „Sachverständige“ zählen. Daneben gibt es auch Mitglieder mit beratender Stimme.
Alle vier Jahre wird die Kreissynode neu gebildet. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Es gehört zur Ordnung unserer Landeskirche, dass alle wichtigen Gesetze und Ordnungen, die von der Landessynode zu verabschieden sind, in den Presbyterien der Gemeinden vorberaten werden. Die Ergebnisse werden der Kreissynode vorgetragen und helfen ihr zu einer eigenen Stellungnahme für die Beratungen der Landessynode.
Darüber hinaus beschließt die Kreissynode die Finanzen des Kirchenkreises, einer Verbände und Gemeinden. Sie hat eine nicht zu unterschätzende Verantwortung gegenüber dem öffentlich-gesellschaftlichen Leben.
Der Kreissynodalvorstand
Der Kreissynodalvorstand (KSV) leitet im Auftrag der Kreissynode den Kirchenkreis gemäß der Kirchenordnung und den kirchlichen Gesetzen. Der KSV besteht aus dem Superintendenten/der Superintendentin der oder dem Assessor/in (stellv. Superintendent) dem Scriba (Schriftführer) und weiteren Mitgliedern, die Synodalälteste genannt werden. Der KSV macht sozusagen die Alltagsarbeit im Rahmen der Richtlinienbeschlüsse der Kreisynode.







