07/11/2025 0 Kommentare
Ein Jahr nach der Forum-Studie
Ein Jahr nach der Forum-Studie
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Ein Jahr nach der Forum-Studie
Ein gutes Jahr nach der Vorstellung der Forum-Studie zur sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche in Deutschland sind in den Gemeinden in Gladbeck, Bottrop und Dorsten weitere wichtige Schritte zur Vorbeugung gegangen worden.
Alle Kirchengemeinden, der Verband der Dorstener Gemeinden und der Kirchenkreis selbst haben mittlerweile Schutzkonzepte erarbeitet. Darin wird detailliert dargelegt, welche Maßnahmen zur Vorbeugung, aber auch im Fall eines konkreten Vorfalls sexualisierter Gewalt ergriffen werden. Ein wesentlicher Bestandteil aller Schutzkonzept ist der Interventionsplan. Darin ist grafisch dargestellt, wie haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende mit Verdachtsmomenten oder auch konkreten Beobachtungen umgehen sollen. Mit dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist schon 2021 die konkrete Meldepflicht für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeitenden eingeführt worden. Die Schutzkonzepte regeln die Details für die jeweilige Körperschaft, sie sollen online und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Das Schutzkonzept des Kirchenkreises regelt auch die Zusammensetzung des so genannten Interventionsteams, bei dem in einem konkreten Fall die Fäden zusammenlaufen. Das Konzept hat sich die Kreissynode im vergangenen November einstimmig zu Eigen gemacht.
Die Kreissynode hat zwei Vertrauenspersonen berufen: Gitta Werring und Pfarrer i.R. Michael Laage sind überparteiliche und unabhängige Kontaktpersonen für alle, die Gedanken oder Fragen rund um sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche haben. Superintendent Steffen Riesenberg erklärt: „Wir haben bewusst eine Frau und einen Mann für diese Aufgabe ausgewählt, einen Pfarrer und eine nicht-ordinierte Person. So kann hoffentlich jede und jeder eine Kontaktperson finden, zu der sie oder er Vertrauen fassen kann.“
Bei den Schulungen gehe es stetig voran, berichtet der Kirchenkreis. Bisher haben die beiden Multiplikatorinnen Stefanie Cillessen und Birte Hoffmann rund 800 Menschen geschult. Schulungen zu Prävention und Intervention sind durch das Kirchengesetz vorgeschrieben. Alle haupt- und die allermeisten ehrenamtlich Mitarbeitenden werden geschult, um sexualisierte Gewalt besser erkennen zu können, sichere Strukturen zu schaffen, Risiken zu verringern und im konkreten Fall handlungssicher zu sein.
Alle Mitarbeitenden im Haupt- und Ehrenamt haben darüber hinaus ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt. Gitta Werring, die Präventionsfachkraft des Kirchenkreises, erläutert: „Wer einschlägig vorverurteilt ist, kann bei der Kirche nicht mehr mitarbeiten.“
Superintendent Riesenberg ordnet die bisher ergriffenen Maßnahmen ein: „Niemand kann das Leid wieder gut machen, das Menschen auch in unseren Gemeinden in Gladbeck, Bottrop und Dorsten durch sexualisierte Gewalt erfahren haben. Es gibt sicher mehr Fälle, als wir derzeit kennen. Und gerade deshalb wollen wir weiterhin konzentriert an Prävention und Intervention zu arbeiten. Wir können das Leid nicht wieder gut machen, aber wir können jetzt eingreifen, damit Menschen bei uns sicher sind und sich das Wegschauen der Vergangenheit nicht mehr wiederholt.“ Im vergangenen Jahr hatte der Kirchenkreis nach Erscheinen der Forum-Studie von vier Fällen in Gladbeck, Bottrop und Dorsten berichtet (UK berichtete). Betroffene in diesen oder anderen Fällen sind nach wie vor gebeten, mit der Kirche Kontakt aufzunehmen. Das kann über die Vertrauenspersonen oder über die zentrale Anlaufstelle von Kirche und Diakonie erfolgen: anlaufstelle.help oder 0800 5040112. Die kostenlose Beratung ist unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
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