Revision der Kirchenordnung
der Ev. Kirche von Westfalen
Die Ev. Kirche von Westfalen erarbeitet derzeit eine neue Kirchenordnung (Revision). Sie soll ab 2028 gelten und voraussichtlich im November 2026 verabschiedet werden. In einem breiten Beteiligungsverfahren sind Kirchenkreise, Gemeinden, Verbände, Gruppen, Kreise und Einzelpersonen aufgefordert, sich in die Arbeit einzubringen.
Für unseren Kirchenkreis schlägt der Kreissynodalvorstand vor, dass wir uns schon jetzt am Stellungnahmeverfahren beteiligen. Dabei hoffen wir auf Ihre Mitarbeit! Auf dieser Seite finden Sie relevante Links und mehr Informationen.
Wir laden im neuen Jahr zu zwei hybriden „Resonanzräumen“ ein, in denen wir die jeweiligen Pakete erörtern und unsere Fragen und Anregungen sammeln wollen. Dazu sind Sie alle herzlich eingeladen. Die Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie rechts. Die Ergebnisse der Resonanzräume gehen dann im Februar in den Kreissynodalvorstand, der sie als Rückmeldung des Kirchenkreises in das Beteiligungsverfahren einspielen wird. Selbstverständlich können Sie Ihre Fragen und Anregungen auch direkt an das Projektbüro im Landeskirchenamt schicken.