Pfarrkonferenz informiert sich über assistierten Suizid

Pfarrkonferenz informiert sich über assistierten Suizid

Pfarrkonferenz informiert sich über assistierten Suizid

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Pfarrkonferenz informiert sich über assistierten Suizid

Triggerwarnung: Im folgenden Text geht es um assistierten Suizid. Am Ende steht ein Absatz mit entsprechenden Hilfsangeboten.

Gladbeck. Die Pfarrerinnen und Pfarrer in Gladbeck, Bottrop und Dorsten haben sich im Rahmen einer Pfarrkonferenz mit der aktuellen Rechtslage zum so genannten assistierten Suizid beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem vielbeachteten Urteil bestimmt, dass ein pauschales Verbot nicht dem Grundgesetz entspricht. Seitdem ringt der Bundestag um eine gesetzliche Neuregelung.

Diakoniepfarrer Karl Hesse hatte seine Kolleginnen und Kollegen zum Pfarrkonvent in die neu renovierte Kapelle des Gladbecker Vinzenzheimes eingeladen. Er stellte das Karlsruher Urteil und die seitdem geltende unklare Rechtslage vor. Aus seiner Sicht ergeben sich zwei Wünsche an die Politik: Erstens muss die Suizidprävention mit entsprechenden Beratungs- und Behandlungsangeboten dringend verstärkt werden. Und zweitens muss der vom Bundesverfassungsgericht geebnete Weg zu einem erlaubten assistierten Suizid rechtssicher ausgestaltet werden.

Mit Erzählungen aus der Bibel zeigte Hesse, dass die Frage nach Selbsttötung keine neue Frage ist, und dass es rund um das Thema verschiedene Perspektiven und Maßstäbe schon in der Bibel gibt.

In einem zweiten Teil seines Vortrags beschrieb Pfarrer Hesse die Leitlinien, die es für die Diakonie in Gladbeck, Bottrop und Dorsten gibt, und die gemeinsam mit der Diakonie Ruhr und dem Diakonischen Werk im Kirchenkreis Recklinghausen erarbeitet wurden. Demnach kann assistierter Suizid auch in diakonischen Einrichtungen vorkommen. Die Mitarbeitenden der Diakonie dürften daran aber nicht mitwirken – die Betreuung erfolge in der Regel extern, zum Beispiel durch einen entsprechenden Verein. Wenn der Todesfall eingetreten ist, gebe es die gewöhnlichen Verfahren, zum Beispiel zur Information etwaiger Angehöriger oder zur Aufbahrung.

Superintendent Steffen Riesenberg erinnerte an einen Beschluss der Landessynode, der ebenfalls die Stärkung der Prävention forderte. An die Pfarrerinnen und Pfarrer gerichtet sagte Riesenberg: „Seelsorgerinnen und Seelsorger entscheiden selbst, nach Maßgabe ihres Gewissens, ob sie bei einem assistierten Suizid dabei sein können. Selbst assistieren dürfen sie auf keinen Fall. Und gleichzeitig gilt: Wir lassen als Kirche niemanden allein.“

Falls Sie selbst unter Suizidgedanken leiden oder sich Sorgen um einen nahestehenden Menschen machen, zögern Sie bitte nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rund um die Uhr erreichbar ist die TelefonSeelsorge unter den kostenfreien Nummern 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 sowie online unter www.telefonseelsorge.de (anonym und vertraulich). In akuten Notlagen wenden Sie sich bitte direkt an den örtlichen Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Auch viele kirchliche und kommunale Beratungsstellen bieten Gespräche und Unterstützung an.

SR

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